Gefängnishaft wurde aufgehoben
Erster Erfolg der Solidarität mit Dean Reed und seinen Mitstreitern
Anklage unterstellt "kriminellen Akt"
Am ersten Tag des Prozesses
gegen 20 Teilnehmer an einer Protestdemonstration für die Rechte der Farmer
im USA-Bundesstaat Minnesota, darunter Dean Reed, mußte die gegen den amerikanischen Sänger und
Schauspieler und neun weitere Angeklagte verhängte Gefängnishaft vom Gericht aufgehoben werden. In den
letzten Tagen waren Hunderte Telegramme und Briefe mit Forderungen nach Freilassung aller Verhafteten im
Wright-County-Gefängnis, beim Gouverneur von Minnesota und bei der USA-Regierung in Washington
eingegangen.
Die jetzt zehn bedingt Freigelassenen und die bereits früher gegen Kaution aus dem Gefängnis
freigesetzten Demonstranten würdigten die breite Solidaritätswelle in den USA, in der DDR und
anderen Ländern, die damit einen ersten Erfolg erreicht haben. Zum erstenmal seit elf Tagen konnten
die bis Mittwoch eingekerkerten Demonstranten wieder feste Nahrung zu sich nehmen. Sie hatten aus Protest
gegen die Verhaftung jede feste Nahrung verweigert.
Nach der Auswahl der Geschworenen am ersten Prozeßtag trug die Anklagevertretung am Donnerstag ihre
Beschuldigungen gegen die Angeklagten vor. Am zweiten Verhandlungstag im Prozeß gegen Dean Reed
und 19 Mitangeklagte vor dem Bezirksgericht in Buffalo/Minnesota war der Anklagevertreter bemüht, die
Menschenrechtsdemonstration vom 29. Oktober in einen "kriminellen Akt" umzufälschen. Mit Hilfe einer Reihe
von Zeugenpolizisten - Sheriffs und Konzernangestellten - versuchte er ihnen "unbefugtes Betreten von
Privateigentum" nachzuweisen. Die Demonstranten sollen angeblich während der Demonstration einige
Fußbreit den Grundbesitz der Elektrizitätsgesellschaft betreten haben.
(ADN/JW)
|