Rui Filipe Gutschmidt – 23. August 2021
Bayer/Monsanto: 3,8 Milliarden Euro um sich
von den Folgen des Glyphosateinsatzes freizukaufen
Das Pharmaunternehmen Bayer, dem Monsanto gehört, sieht sich zahlreichen Klagen wegen des Einsatzes von Glyphosat als Herbizid in ihrem einstigen Verkaufsschlager RoundUp ausgesetzt und beabsichtigt Fälle, in denen es beschuldigt wird, das Non-Hodgkin-Lymphom verursacht zu haben, zu lösen ohne vor Gericht zu gehen.
2018 kaufte der Pharmariese Bayer das US-Agrochemieunternehmen Monsanto. Seitdem muss sich das deutsche Unternehmen in einer Reihe von Fällen vor US-Gerichten wegen RoundUp, einem Herbizid das Glyphosat enthält, verantworten. Anwender werfen dem Unternehmen vor, den krebserzeugenden Charakter des Produkts immer schon gekannt zu haben.
Bayer hatte vergangene Woche eine Rückstellung von 3,8 Milliarden Euro für diese Klagen in den USA angekündigt. Anfang Mai hatte das Unternehmen vorgeschlagen, 1,6 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen, um sich damit außergerichtlich mit den mutmaßlich durch Glyphosat geschädigten Klägern zu einigen. Ein US-Richter lehnte den Vorschlag als unzureichend ab, da er Menschen, die Roundup vor Februar 2021 angewendet haben und bei denen noch kein Non-Hodgkin-Lymphom diagnostiziert wurde, nicht ausreichend schützt.
Bayer legte Berufung beim Obersten Gerichtshof ein. In ihrer offiziellen Erklärung geben sie an, dass sie „gute Chancen“ und „solide Argumente“ haben. Dennoch hat der Konzern bereits Vorkehrungen getroffen um „ein eigenes Beschwerdemanagement-Programm zu aktivieren“, wie Werner Baumann, Vorstandsvorsitzender von Bayer, der Nachrichtenagentur Lusa mitteilte. Es handele sich um ein „professionell geführtes Schadenmanagement-Programm mit vorgegebenen Entschädigungsbeträgen“.
Österreich und Luxemburg haben den Einsatz von Glyphosat bereits verboten aber in Deutschland wird das erst 2023 passieren. Gleichzeitig bestätigten die Verantwortlichen von Bayer ihre Absicht, ihre Produkte, die bislang Glyphosat verwenden, ab 2023 durch Rezepturen ohne diese Komponente zu ersetzen.
Sie gehen mit Sicherheit davon aus, dass sie damit billiger davonkommen. Einen anderen Grund kann ich mir (als ehemaliger weltweit tätiger vielsprachiger industrie-kaufmännischer selbständiger "Dienstleister") kaum vorstellen. Ich glaube nicht, dass ihnen hier ein Gesetz – sei es im kontinental-europäischen oder angelsächsischen Recht (aus dem auch das US Recht erwachsen ist) im Wege steht, dass eine aussergerichtliche Einigung verbietet.