Wolfgang Geissler – 15. April 2023
Das Streikrecht ist ein von der Arbeiterklasse erkämpftes Recht in der kapitalistischen Gesellschaftsordnung auf Arbeitsverwei-gerung bzw. Arbeitsniederlegung, um die Erfüllung bestimmter politischer und sozialer Forderungen zu erzwingen; immanenter Bestandteil des Koalitionsrechts. Im Verlaufe ihres Klassenkampfes erreichte die Arbeiterklasse vieler kapitalistischer Länder in Gestalt des Streikrechts die juristische Anerkennung des Streiks als legitimes Kampfmittel.
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Der Klassenkampf der Bourgeoisie gegen die Arbeiterklasse
Im Imperialismus ist das Streikrecht den verstärkten Angriffen der herrschenden Kreise der Bourgeoisie ausgesetzt. Das staatsmonopolistische Regime betreibt eine Politik der zunehmenden Einschränkung des Streikrechts, um wirkungsvolle politische Kampfaktionen gegen das Profit- und Machtstreben der Monopole von vornherein unmöglich zu machen. In der westdeutschen Bundesrepublik wird das Streikrecht diffamiert, obgleich es in einigen Länderverfassungen (z. B. Hessen, Rheinland-Pfalz, Bremen) ausdrücklich verankert ist und auch aus dem westdeutschen Grundgesetz abgeleitet werden kann.
Die Diffamierung der Streikrechts durch die Bourgeoisie
Vor allem wird versucht, Streiks als sog. wilde Streiks für ungesetzlich zu erklären; die Gewerkschaften sowie die Streikteilnehmer werden zu materiellen Sanktionen verurteilt bzw. werden ihnen solche zur Abschreckung von den Gerichten angedroht. Die Notstandsgesetze sehen sogar ein Streikverbot vor. Der Kampf für die Verteidigung des Streikrechts ist deshalb wichtiger Bestandteil des allgemeindemokratischen, antiimperialistischen Kampfes in der Gegenwart. (Anmerkung: Durch den Einsatz von sog. „Streikschlichtern“ wird der Klassenkampf abgewürgt und den Streikenden eine sog. „Friedenspflicht“ aufgenötigt. Eine weitere Form der Diffamierung des Streikrechts wird u.a. in Form von „Leserbriefen“ betrieben, in denen bezahlte Agenten der Bourgeoisie ihrem „Unmut“ über die Streikenden Ausdruck geben und ein Verbot von Streiks fordern.)
Gibt es auch im Sozialismus ein Streikrecht?
In den sozialistischen Staaten, wo die Werktätigen selbst die Herren der Betriebe und durch vielfältige Formen in die Leitung von Staat und Wirtschaft einbezogen sind, haben der Streik und demzufolge das Streikrecht völlig ihren Sinn verloren; sie würden sich vielmehr gegen die Interessen der Werktätigen selbst richten.
(Anmerkung: Oberes gilt natürlich nur wenn ein als sozialistisch bezeichneter Staat das Wort Sozialismus nicht nur im Mund führt, sondern auch wirkliche praktiziert. Der Unterschied lässt sich leicht feststellen, wenn man prüft wer die Produktionsmittel besitzt und wer darüber verfügt.)
Der Verrat der Streikbrecher
Streikbrecher sind von Kapitalisten gekaufte Personen, die während eines Ausstandes in einem bestreikten Betrieb arbeiten, dadurch die Wirksamkeit des Streiks verringern und seinen Erfolg gefährden. Um die Arbeitsaufnahme von Streikbrechern zu verhindern, werden Streikposten aufgestellt.
Quelle: Kleines politisches Wörterbuch, Dietz Verlag Berlin 1967, Seite 646.
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