Nico Diener
Tolle Solidaritätsaktion gegen religiöse Diskriminierung
Offene Diskriminierung in einer Politikvorlesung der Julius-Maximilians-Universität Würzburg
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Am Mittwoch, am 25. Oktober gab es an Universität Würzburg eine tolle Solidaritätsaktion gegen religiöse Diskriminierung. Der Großteil der Studierenden verließ nach einer offenen Diskriminierung einvernehmlich einen Hörsaal der Universität Würzburg. Prof. Dr. Gisela Müller-Brandeck-Bocquet, Inhaberin der Professur für Europaforschung und Internationale Beziehungen sowie geschäftsführender Vorstand des Instituts für Politikwissenschaft und Soziologie an der Universität Würzburg, attackierte in der Einführungsveranstaltung zum Basismodul „Internationale Beziehungen“ eine Studentin.
Statt die Inhalte ihrer Vorlesung zu präsentieren, debattierte die Professorin über die Respektlosigkeit jeglicher Art von Kopfbedeckung in Vorlesungssälen und zeigte dabei auf die Studentin, die aufgrund ihrer Religion ihre Kopfbedeckung nicht entfernen wollte. Dabei ist Müller-Brandeck-Bocquet der Meinung, dass selbst Kopftücher, die aus religiösen Gründen getragen werden, respektlos seien und vom Inhalt der Vorlesung ablenken.
Auch als mehrere Studierende sie auf die Religionsfreiheit verwiesen, wiederholte sie, dass eine solche in der Gesellschaft herrschen kann, aber nicht in der Wissenschaft. Laut Müller-Brandeck-Bocquet werde ihre Vorlesung in einem säkularen Raum praktiziert, in dem die Religion nicht hineingehöre.
Die Uni darf kein Kopftuchverbot erlassen
In einer Erklärung der Universität bekennt sich die Hochschulleitung zum „selbstverständlichen Prinzip“ der Religionsfreiheit. Das Verständnis für unterschiedliche Kulturen und Nationalitäten gehöre zum Leitbild der Universität. Hier gebe es keine Vorschriften oder Richtlinien, die das Tragen eines Kopftuches untersagen würden. Abgesehen davon dürfte die Uni gar kein Verbot erlassen, wie das Kultusministerium in München bestätigt.
In der schriftlichen Erklärung bedauert die Professorin nun die Vorkommnisse: „Seit vielen Jahren pflege ich, in meinen Vorlesungen die Zuhörer um die Abnahme von Kopfbedeckungen zu bitten, als Zeichen des Respekts vor einer universitären Einrichtung und vor mir als vortragender Professorin.“ Als jetzt die Studentin als Einzige ihr Kopftuch nicht ablegen wollte, habe Müller-Brandeck-Bocquet auf die beabsichtigte Gleichbehandlung von Männern und Frauen hingewiesen und ihre Missbilligung zum Ausdruck gebracht. Im Gegensatz zu den Schilderungen der Studentin und von Kommilitonen bestreitet die Professorin, die 19-Jährige zum Ablegen des Kopftuches aufgefordert zu haben. In der Uni-Erklärung heißt es: „Sie bedauert die Aufregung und die Missverständnisse, die sich aus der Artikulation ihrer persönlichen Missbilligung ergeben haben.“
Magdalena Bachinger, Beisitzerin im Vorstand der GRÜNEN JUGEND Würzburg, erklärt dazu:
„Wir empfinden das Verhalten der Professorin als öffentliche Demütigung. Das Kopftuch ist Teil einer individuellen Religionsausübung. Dieses zu verbieten ist diskriminierend, abwertend und verstößt sowohl gegen die in Deutschland festgelegte Religionsfreiheit, das Grundgesetz als auch das Selbstbestimmungsrecht von Frauen. Respektlos und ablenkend ist die Unterbrechung einer Vorlesung, um diese Rechte zu unterbinden. Die Aufforderung, das Kopftuch während der Vorlesung abzunehmen ist an einer öffentlichen Einrichtung, die tolerant, weltoffen und diskriminierungsfrei sein sollte, nicht tragbar.“
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