Die Luftfahrzeuge mit deutschem Hoheitszeichen werden bei der israelischen Luftwaffe (IAF) auf dem Flughafen Tel Nof südlich von Tel Aviv stationiert, wo die Bundeswehr in zwei Monaten ein kleines Containerdorf bezieht. Dort weht dann auch die Bundesflagge. Zur Begründung schreibt das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), die Stationierung in Israel vereinfache Trainings- und Übungsflüge. Doch dies ist eher der mangelhaften Luftfahrtsicherheit der Drohnen geschuldet. Im Luftverkehr gilt das Prinzip, dass Pilot/innen eine Kollision erkennen und vermeiden müssen, indem bei drohender Gefahr ein Ausweichmanöver geflogen wird. Solche verlässlichen Ausweichsysteme existieren für Drohnen nicht. Deshalb muss die Bundeswehr für jeden einzelnen Drohnenflug ein Sperrgebiet beantragen und ausweisen, was den Trainingsbetrieb durch viel Bürokratie behindern würde. In Israel ist der komplette Luftraum, auch über den besetzten Gebieten, militärisch kontrolliert. Die Fluggenehmigungen erteilt sich (und der Bundeswehr) das Militär also selbst.
Für die Stationierung in Israel und die Ausbildung der Bundeswehrangehörigen durch die israelische Luftwaffe hat das Verteidigungsministerium einen Vertrag mit der Regierung in Tel Aviv geschlossen. Geplant ist die Ausbildung von zunächst 60 Besatzungen, die aus Drohnenpilot/in und Nutzlastoperateur/in besteht. Sie sollen sämtlich aus dem Programm der „Heron 1“ übernommen werden, die die Bundeswehr seit 2010 in Afghanistan und seit 2016 in Mali fliegt. Mit der Einrichtung von Ausbildungs- und Trainingsumgebungen, darunter ein Simulator in Jagel/Schleswig-Holstein, ist ebenfalls Airbus beauftragt.
Wie die Ausbildung der deutschen Luftwaffe an den „Heron TP“ erfolgen wird, wollten wir uns vergangene Woche vor Ort am Luftwaffenstützpunkt Tel Nof ansehen. Unser angemeldeter Besuch wurde jedoch von der israelischen Regierung kurzfristig verweigert, da die Basis nach einer aufgeflogenen Geheimdienstoperation als Ausgangspunkt für Luftangriffe in Gaza genutzt werden sollte. Nach unbestätigten Berichten lagert Israel in Tel Nof auch Atomwaffen.
Wir haben gegen die Absage unseres Besuchs protestiert, denn es handelt sich dabei um einen Präzedenzfall. Die Bundeswehr soll eine Parlamentsarmee sein, die jederzeit von Abgeordneten besucht werden kann. Das gilt insbesondere für Angehörige des Verteidigungsausschusses, in deren Funktion Tobias Pflüger (Die Linke) mit mir nach Israel gereist war. Wenn ein solcher Truppenbesuch aber vom Gutdünken oder militärischen Maßnahmen einer anderen Regierung abhängig ist, steht dies einer Stationierung entgegen. Für uns ist besonders problematisch, dass der Regierungsvertrag mit Israel keine Garantien für den Besuch von uns Angehörigen des Bundestages vorsieht. Auch aus diesem Grund muss die Bundesregierung das Drohnenprogramm stoppen.
Die Ausbildung von Angehörigen der deutschen Luftwaffe an den „Heron 1“ findet bereits seit einigen Jahren in Israel statt. Die „Heron 1“ sind kleiner als die „Heron TP“, deshalb können sie auch dem eigens für Test- und Trainingsflüge eingerichteten Flugplatz Ein Shemer starten und landen. Die Anlage wurde von der Firma IAI eingerichtet, befindet sich formell aber auch auf einem israelischen Luftwaffenstützpunkt. Wir haben die Fabrik von IAI in Tel Aviv besucht und uns über die deutschen Drohnen informiert. Anschließend sind wir nach Ein Shemer gefahren und haben uns einen Trainingsflug angesehen. Die Drohnen der Bundeswehr tragen dort das in Deutschland übliche Eiserne Kreuz und der Bundesflagge als Hoheitszeichen. Der Flugplatz liegt in unmittelbarer Nähe zu den von Israel besetzten Gebieten. Wir gehen deshalb davon aus, dass die deutschen Drohnen mindestens bei Starts und Landungen Teile des Westjordanlands überfliegen. Das wäre gegen die Haltung der Bundesregierung, deren offizielle Politik nichts unternehmen soll, um die Besetzungen des Sechstagekrieges von 1967 nachträglich zu legitimieren.
Insgesamt soll die Ausrüstung mit zunächst fünf bewaffnungsfähigen Drohnen rund eine Milliarde Euro kosten, von denen Airbus rund 80 Prozent und die israelische Regierung 20 Prozent erhalten. Sofern die Drohnen tatsächlich in Mali oder Afghanistan eingesetzt werden, braucht es für die Trainings zwei weitere Luftfahrzeuge und Bodenstationen. Dann erhöht sich der Preis um mindestens 140 Millionen Euro. Diese Mehrkosten hatte die Bundesregierung uns gegenüber heruntergespielt und in Antworten auf parlamentarische Anfragen mit 30 Mio. Euro pro Einsatzgebiet angegeben.
In den Gesamtkosten enthalten ist die Herstellung der Bewaffnungsfähigkeit, die 50 Mio. Euro gekostet hat. Damit übergeht das Verteidigungsministerium den Willen der Bevölkerung, die sich in Umfragen mit deutlicher Mehrheit gegen bewaffnete Drohnen aussprach. Die Koalition behilft sich deshalb mit einem Trick: Über die Bestückung der Drohnen mit Raketen und Lenkbomben soll der Bundestag nach „ausführlicher völkerrechtlicher, verfassungsrechtlicher und ethischer Würdigung“ zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden. Das erinnert an die Bundestagswahl in 2013, nach der CDU, CSU und SPD vor der Bewaffnung eine „breite gesellschaftliche Debatte“ versprachen. Diese angebliche Debatte ist aber eine Nebelkerze. Wäre ihr Ausgang wirklich offen, müsste nicht die teuerste Drohne am Markt beschafft werden, sondern es würde vielleicht der Betrieb der jetzt schon in Afghanistan und Mali zur Beobachtung aus der Luft eingesetzten, unbewaffneten „Heron 1“ genügen.
Der israelische Premierminister Benjamin Netanjahu dankte der Bundeskanzlerin für den Entschluss für die israelischen Drohnen und lobte den Vertrag als „Stärkung der bilateralen Sicherheitsbeziehungen”, der auch die israelische Verteidigungsindustrie ankurbele. Die „Heron TP“ ist (verglichen mit der US-Konkurrenz) eine relativ neue Entwicklung, die sich auf dem internationalen Markt bislang nicht durchgesetzt hat. Die Bundeswehr wäre außerhalb Israels die erste Nutzerin der bewaffneten Drohne. Der Deal mit Deutschland dient also dazu, die Fähigkeiten der „Heron TP“ weltweit bekannt zu machen.
Israels Regierung profitiert aber auch von Waffenverkäufen. Die Entscheidung für die „Heron TP“ hatte das BMVg mit einer einzigartigen, nur in Israel erhältlichen Rakete begründet. Der Hersteller weigere sich, diese Waffe in eine US-Drohne einzurüsten, was die Bundesregierung als zwingenden Grund für die Auswahl der israelischen Drohne anführt. Bei der Rakete handelt es sich vermutlich um sogenannte intelligente Munition vom Typ „Whip Shot“, die von einem Rüstungskonzern im Staatsbesitz gefertigt wird. Über diese angebliche Wunderwaffe wollten wir vor Ort mehr erfahren. Alle Angaben zur Bewaffnung der „Heron-TP“ wurden jedoch abgeblockt.
Wir wissen, dass das Parlament in der Frage der Munition hintergangen wird. Offiziell ist über die Bewaffnung noch nicht entschieden, trotzdem wird sie insgeheim vorbereitet. Das betrifft die Zertifizierung der Drohne, die wie jedes neue deutsche Waffensystem auf ihre Funktionsfähigkeit Sicherheit getestet wird. Diese Tests machen aber nur Sinn, wenn sie bewaffnet erfolgen.
Wir lehnen die Beschaffung von Kampfdrohnen ab, egal ob sie aus Israel oder den USA geliefert werden. Bewaffnete Drohnen sind Offensivwaffen und senken die politische Hemmschwelle bei der Entscheidung über Militäreinsätze. Sie nutzen teil automatisierte „Assistenzsysteme“, die zwangsläufig zu einer weiteren Automatisierung des Krieges führen. Immer schnellere Reaktionszeiten zwingen den Gegner, in immer kürzeren Intervallen zu reagieren. Ein Wettrüsten, wer über die automatischere Waffe verfügt, ist damit unausweichlich. Mit der Anschaffung von Kampfdrohnen beschreitet die Bundesregierung also den Weg zu einer am Ende weitgehend automatischen Killerdrohne.
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Über den Autor: Andrej Hunko ist Sprecher für Europapolitik der Linken im Bundestag.