Für die Partei!
Ein Genosse verteilte auf dem Universitätsplatz Flyer und warb Unterschriften für die Wahlzulassung einer Partei. Dies missfiel einem rechtsgerichteten Hausmeister, der den Genossen aufforderte, dies zu unterlassen. Als dieser der Aufforderung nicht nach kam, rief der Hausmeister die Polizei und erstattete gemeinsam mit dem Dekan Anzeige wegen vermeintlichen Hausfriedensbruchs. Das daraus resultierende Ermittlungsverfahren wurde nach Intervention eines Rechtsanwalts eingestellt. Die Rote Hilfe e.V. unterstützt den Genossen mit der Übernahme der Hälfte der Anwaltsrechnung von 560,49 Euro.
Untenlassen!
Die antragstellende Genossin kettete sich mit zwei weiteren Aktivistinnen am Förderband 7 des Tagebaus Nochten (Sachsen) fest. Zusätzlich befestigten sie in 60 Metern Höhe ein Transparent mit der Aufschrift „Wann begreift ihr, dass man Kohle nicht essen kann?“. Die Polizei und Vattenfalls Betriebsfeuerwehr rückten an, schnitten die Genossinnen los und nahmen sie in Gewahrsam. Aus dieser Protestaktion resultierte ein Verfahren wegen Hausfriedensbruchs, welches mit Hilfe einer Anwältin eingestellt wurde. So entstanden lediglich Rechtsanwaltskosten in der Höhe von 344,65 Euro, welche die Rote Hilfe e.V. vollständig übernimmt, da die Antragstellerin über kein festes Einkommen verfügt.
Zerbrochene Fenster
Eines Morgens weckte die Polizei einen Aktivisten unliebsam und durch suchte seine Wohnung. Dabei stellte sich heraus dass ihm vorgeworfen wurde, eine Gaststätte in Nürnberg (Bayern), die der AfD Raum für eine Veranstaltung bot, angegriffen und beschädigt zu haben. Das Verfahren wegen Sachbeschädigung konnte mit Hilfe eines Rechtsanwalts eingestellt werden. Die entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 575,96 Euro werden dem Genossen von der Roten Hilfe e.V. zur Hälfte erstattet.
Refugees welcome
Der „March for Freedom“ sollte auf die Rechte von Geflüchteten und den unmenschlichen Umgang der europäischen Staaten mit Geflüchteten aufmerksam machen. Dabei marschierten Aktivist*innen von Strasbourg durch Deutschland und Luxemburg nach Brüssel. In Luxemburg kam es zu Übergriffen der Polizei, bei denen 13 Aktivist*innen festgenommen wurden. Ihnen wurde das Verfahren wegen des Tatbestands der „Rebellion“ gemacht. So auch dem Antragsteller. Im folgenden Prozess wurde er zu sechs Monaten auf Bewährung und 1.500 Euro Strafzahlung verurteilt. Dazu kamen noch Gerichtskosten von 56,72 Euro. Die Rote Hilfe e.V. unterstützt den Aktivisten mit der gesamten Summe von 1.556,72 Euro.
Ziviler Ungehorsam
Im Rahmen von Protesten gegen ei ne AfD-Wahlveranstaltung im April 2017 in Düsseldorf (NordrheinWestfalen) leistete ein Genosse zivilen Ungehorsam, indem er sich an einer Sitzblockade beteiligte. Da er von der Polizei weggetragen werden musste, wurde ihm im Nach hinein ein Verfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte angehängt. In der Verhandlung erklärte der Aktivist, dass er die Blockade als Akt des zivilen Ungehorsams verstehe und angesichts der zunehmenden rechtspopulistischen Provokationen ein Anrecht auf diesen Un gehorsam habe, um sich dagegen effektiv zur Wehr setzen zu können. Die Rote Hilfe e.V. begrüßt diese in unseren Augen politische Prozessführung und übernimmt gern die von anderen Strukturen nicht zu deckende restliche Summe der insgesamt anfallenden Repressionskosten in der Höhe von 1.847,36 Euro.
Kostenumverteilung
Die Räumung des in der Oberen Austraße in Mainz (RheinlandPfalz) für drei Wochen erfolgreich besetzten Hauses im August 2012 kostete die örtlichen Behörden offenbar sehr viel Geld. Um diese Summe zu tilgen und die beteiligten Aktivist*innen zu bestrafen, sollten die Kosten in Form von Ordnungsgeldern eingetrieben werden. Der Vorwurf lautete auf „Widersetzung gegen polizeiliche Maßnahmen“. Dagegen führten zwei Betroffene Musterverfahren, in denen die verhängten Strafen jeweils um etwa die Hälfte reduziert werden konnten. Gern unterstützen wir die betroffenen Aktivist*innen und übernehmen 50 Prozent der jeweils anfallenden Kosten.
No camera – No problem!
Eine antifaschistische Demonstration gegen einen Aufmarsch der neonazistischen Kleinstpartei der „III. Weg“ in Nürnberg wurde von der Polizei mit Kameras massiv dokumentiert. Ein Aktivist wollte sich dagegen zur Wehr setzen und fragte einen filmenden Polizisten nach der Grundlage dieser provozieren den Maßnahme und Einschränkung des Versammlungsrechts. Der Polizist hatte darauf keine Antwort, gab sich unverständig und erklärte, dass er „nix verstehen“ würde. Erzürnt durch diese unqualifizierte Antwort soll der Genosse den Polizisten daraufhin angeblich beleidigt haben. Nach der Demonstration wurde er wiedererkannt und festgenommen. Ihm wurde ein Strafbefehl über 1.500 Euro zugeschickt, den er akzeptierte. Die Rote Hilfe e.V. unterstützt ihn mit 750 Euro.
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Contre le racisme
Der Antragsteller ist Rapper und trat auf einem Straßenfest auf, das die rassistischen Kontrollen von Geflüchteten im Hamburger Hafen kritisiert, um auch seine Stimme gegen den institutionellen Rassismus zu erheben. Der Auftritt kam beim Staat nicht gut an, er überzog den Genossen mit einem Strafverfahren wegen einer angeblichen Beleidigung. In der ersten Instanz wurde der Antragsteller zu 90 Tagessätzen verurteilt. Gegen dieses unverschämte Urteil wurden Rechtsmittel eingelegt, so dass sein Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. Dennoch möchte die Verteidigerin für die bisherigen Dienste schon einmal bezahlt werden, da die Dauer des Verfahrens nicht absehbar ist. In der Regel unterstützt die Rote Hilfe e.V. erst nach Abschluss des Verfahrens. Hier machen wir jedoch eine Ausnahme und erstatten nach Regelsatz die Hälfte der Rechtsanwältinnenkosten von 1.073,38 Euro.
FCK NPD
Bei Protesten gegen einen Aufmarsch der saarländischen NPD vermummte sich ein Antifaschist, um sich vor einem Nazifotographen zu schützen. Die Polizei wertete dies als Verstoß gegen das Versammlungsgesetz und eröffnete ein Ermittlungsverfahren. Schnell mussten die Repressionsorgane feststellen, dass die Vorwürfe keinen Bestand haben und das Verfahren wurde durch Wirken eines Rechtsanwalts eingestellt. Es entstanden lediglich Verteidigungskosten, die leider nicht nach dem Pflichtverteidigersatz abgerechnet wurden. Dementsprechend sahen wir uns leider gezwungen, die Unterstützungsleistung auf die Hälfte des Pflichtverteidigersatzes zu kürzen. Die Rote Hilfe e.V. überweist dem Genossen daher 275,48 Euro.
Gegen Staat und Kapital – der Widerstand, der wird global!
Der antragstellende Genosse beteiligte sich an den Protesten gegen die Eröffnung der Europäischen Zentralbank in Frankfurt am Main (Hessen), um ein Zeichen gegen das Symbol deutscher Hegemonie und das autoritäre Krisenmanagement in Europa zu setzen. Dabei soll er auf das Gelände der EZB vorgedrungen sein. In der Folge erhielt er einen Strafbefehl wegen vermeintlichen Hausfriedensbruchs. Ein solidarischer Anwalt erreichte die Einstellung des Verfahrens gegen eine Zahlung von 500 Euro, so dass mit seinen Gebühren Kosten von insgesamt 1.300,03 Euro entstanden, wovon die Rote Hilfe e.V. die Hälfte trägt.
Deutsche Waffen, deutsches Geld morden mit in aller Welt!
Im Rahmen der Proteste gegen die Sicherheitskonferenz in München (Bayern) soll eine Genossin einen Polizisten in Zivil und einen in Uniform mit den Worten „Scheißzivi“ und „Drecksbulle“ beleidigt haben, woraufhin sie von selbigen festgenommen wurde. Daraufhin flatterte ein Strafbefehl über 90 Tagessätzen ins Haus, den sie akzeptierte. Da sie schon vorher durch politische Aktionen ins Visier der Repressionsorgane geraten war, verrechnete das Gericht die 90 Tagessätze mit der Strafe aus einem anderen Verfahren zu einer Gesamtstrafe von 150 Tagessätzen. Da die Genossin prekär lebt, trägt die Rote Hilfe e.V. die gesamte Summe von 2.328,50 Euro.
Soli Friedel 54
Im Rahmen der Proteste gegen die Räumung des Stadtteilladens Friedel 54 in Berlin soll ein Genosse Solidaritätsbekundungen im umliegenden Kiez an die Wand gesprüht haben. Daraus erwuchs ein Strafverfahren wegen vermeintlicher Sachbeschädigung in 18 Fällen. In 17 Fällen wurde der Genosse freigesprochen, in einem Fall verurteilte ihn das Gericht. Die Geldstrafe wurde in Sozialstunden umgewandelt. So bleiben nur Rechtsanwaltskosten in Höhe von 429,22 Euro, von denen die Rote Hilfe e.V. die Hälfte übernimmt.
Investor*innenträume platzen lassen!
Der Genosse beteiligte sich an der Demonstration „Freiräume verteidigen! Investor*innenträume platzen lassen!“ in Berlin, um seinen Unmut über die Teilräumung der Rigaer 94 und den damit verbundenem Polizeiterror im Kiez zu zeigen. Dabei soll er die Staatsgewalt mit Steinen beworfen und den Helm eines Polizisten getroffen haben. Er wurde festgenommen und vier Monate in Untersuchungshaft gehalten. Weiterhin resultierte daraus ein Strafverfahren mit den Vorwürfen des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, des Landfriedensbruchs, der gefährlichen Körperverletzung, einer Sachbeschädigung und der Vermummung. Dieses bunte Potpourri von Vorwürfen führte zu einer Verurteilung von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung. Wir unterstützen den Genossen in Regelsatzhöhe und übernehmen 1.100,27 Euro.
Hier mussten wir leider ablehnen
Der antragstellenden Genossin wird vorgeworfen, die Solidaritätsbekundung „Rigaer 94 bleibt“ an eine Hauswand gesprüht zu haben. Daraus entstand ein Verfahren wegen Sachbeschädigung. Während der Hauptverhandlung forderte die Richterin eine Reuebekundung von der Genossin ein, um das Verfahren einzustellen. Die Genossin kam dem leider nach und zeigte Reue. Das ist eine klare Distanzierung von ihrer politischen Aktion, den Unterstützungsantrag mussten wir deswegen ablehnen.
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