
Heinrich Schreiber
Heinrich Schreiber
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Wochenrückblick
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Zurückblickend auf die letzten Tage sind mir einige kommentierbare Vorkommnisse ins Auge gefallen, die ich hier zur Diskussion stelle.
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(Kommis bitte unten eintragen!)
13. Juli |Nichts ändert sich…

DGB: Nicht da wenn er gebraucht wird.
Der Mindestlohn in der jetzt festgelegten Höhe, hält die Binnennachfrage niedrig und vergrößert somit die Abhängigkeit der deutschen Wirtschaft vom Weltmarkt. Er ist nichts anderes, als legalisierter Lohnwucher zur Sicherung von Extraprofiten. Angesichts der aktuell niedrigen Binnennachfrage ist er volkswirtschaftlich gesehen kontraproduktiv, da er verhindert, dass Deutschland mit eigenen Kräften aus der Krise herauswachsen kann. Es ist eine Schande, dass der DGB sich auf diesen Kuhhandel einlässt. … Und 0bendrein dann auch noch die vielen Ausnahmeregelungen akzeptiert. Offensichtlich ist es der DGB-Führung wichtiger, etwas für die Befriedigung der Profitgier der Herrschenden zu tun, statt für gerechtere Löhne zu kämpfen.
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14. Juli | Bombardierungen des türkischen Militärs von Kurdinnen und Kurden im Irak verstoßen gegen Völkerrecht

Faschist Erdogan: „Unser Kampf wird weitergehen, bis der endgültige Sieg errungen ist“
Die aggressive Angriffspolitik der Türkei hat bereits vielen Menschen das Leben gekostet, so auch bei der Bombardierung des Flüchtlingscamps in Machmur (Maxmur). Ein von Gökay Akbulut (PdL) in Auftrag gegebenes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags zu den Militäroperationen der Türkei gegen PKK-Stellungen im Nordirak aus völkerrechtlicher Sicht (WD 2 – 3000 – 057/20) bestätigt, die Verstöße gegen das Völkerrecht.
..Nicht erst seit Angriff des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan auf Afrin im Frühjahr 2018 („Operation Olivenzweig“) sowie seinem Einmarsch in Rojava im Oktober 2019 herrscht in Nord- und Ostsyrien der Ausnahmezustand. Die Angriffe nehmen weiter zu und Erdoğans „Rechtfertigungslogik“ bleibt die Gleiche. Damals, genau wie heute, verstößt die türkische Regierung mit den Bombardierungen von Kurden vorsätzlich gegen Völkerrecht. Und genau wie im Oktober letzten Jahres ist die Bezugnahme auf das Recht der Türkei auf Selbstverteidigung falsch..
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14. Juli | Staatsanwaltschaft rudert zurück

Hausdurchsuchung Symbolbild. Bild: beobachternews.de
Tübingen: Es war ein großes polizeiliches Aufgebot, das am Donnerstag, 2. Juli, Durchsuchungen an neun Standorten in Baden-Württemberg vornahm (siehe Bewohner protestieren gegen „Willkür-Razzia“, Abgeordneter will beschlagnahmte Unterlagen zurück und Solidarität nach Lu15-Razzia). Betroffen war auch das Tübinger Wohnprojekt Lu15, in dem ein Mitarbeiter des Bundestagsabgeordneten der Linken Tobias Pflüger wohnt. Er wurde vorübergehend festgenommen. Ihm wurden DNA und Fingerabdrücke abgenommen, und es wurden Unterlagen und technische Geräte beschlagnahmt. Nun, fast zwei Wochen später, ruderte die Staatsanwaltschaft zurück: Es trifft zu, dass der beschuldigte Tübinger nicht am Tatort war. Das hatte er schon am Tag der Durchsuchung vorgebracht.
..Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ließ am 2. Juli neun Wohnungen in Baden-Württemberg durchsuchen. Einer der Betroffenen sitzt seither in Untersuchungshaft. Ihm wird nach einem Überfall auf Mitglieder der rechten Pseudogewerkschaft „Zentrum Automobil“ am 16. Mai in Bad Cannstatt, bei dem drei Männer verletzt wurden, versuchter Totschlag vorgeworfen. Acht weiteren Verdächtigen warf die Staatsanwaltschaft Landfriedensbruch vor – zumindest zum Teil zu Unrecht, wie sie jetzt einräumt. www.eobachternews.de berichtete
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