Jacob Reimann
„Let’s fucking kill him!“ – Trump wollte Assad hinrichten.
Laut einem neuen Buch der Journalistenlegende Bob Woodward hat Präsident Trump im April 2017 seinen Verteidigungsminister James Mattis beauftragt, den syrischen Präsidenten Baschar al-Assad hinzurichten. Das Weiße Haus weist die Vorwürfe kategorisch zurück.
Nach einem Giftgasangriff im syrischen Khan Sheikhoun im April 2017, bei dem 86 Menschen starben, forderte US-Präsident Trump von seinem Verteidigungsminister James Mattis die Hinrichtung von Syriens Präsident Baschar al-Assad, so Journalistenlegende Bob Woodward, der sich in seinem neuen Buch Fear: Trump in the White House auf anonyme Insiderquellen im Weißen Haus beruft und verstörende Einblicke ins Tagesgeschäft der Trump-Administration liefert.
“Let’s fucking kill him! Let’s go in. Let’s kill the fucking lot of them,” so Trump zu Mattis, laut Woodward. „Ich kümmere mich sofort darum”, so Mattis per Telefon zu Trump. Doch der hatte zu keinem Zeitpunkt vor, den Befehl auszuführen: „Wir werden nichts dergleichen tun. Wir werden wesentlich angemessener darauf reagieren.“, so Mattis im Anschluss an Trumps „Kill him!“ gegenüber einem Berater, so Woodward.
Schließlich feuerte das US-Militär ohne Beweise einer Täterschaft völkerrechtswidrig 59 Tomahawk-Raketen auf Syrien ab (Die Freiheitsliebe berichtete ausführlich über die Umstände).
Mattis soll außerdem gesagt haben, Trump verhalte sich „wie ein Fünft- oder Sechstklässler.“, so Woodward, der noch viele weitere Anekdoten über vulgäre Kleinkriege und andere Absurditäten im Trumpschen White House bereithält, die ich mich jedoch weigere, hier alle aufzuführen.
Mattis‘ Weigerung, Assad zu exekutieren, hat die Welt vielleicht davor bewahrt, Syrien zum nächsten Afghanistan, Irak oder Libyen werden zu lassen – stellt rein technisch gesehen jedoch eine Befehlsverweigerung gegenüber dem Oberbefehlshaber der US-Streitkräfte dar.
Mattis zu seiner Verteidigung: „Die verächtlichen Worte über den Präsidenten, die mir in Woodwards Buch zugeschrieben werden, wurden niemals von mir oder in meiner Gegenwart ausgesprochen“, so der Verteidigungsminister in einem offiziellen Statement.
„Dieses Buch enthält nichts weiter als fabrizierte Geschichten … die den Präsidenten schlecht aussehen lassen sollen.“, so Trumps Pressesprecherin Sarah Huckabee Sanders.
Und auch Trump weist die Zitate des Buchs kategorisch zurück: „Das ist einfach gemeines Zeug“ (‘nasty stuff‘), das von „verärgerten Mitarbeitern [stammt] oder einfach nur erfunden wurde“ – womit er, nebenbei bemerkt, impliziert, dass es der Wahrheit entspräche, stammte es von ehemaligen Mitarbeitern.
Bob Woodward – der Anfang der 1970 mit seinen Veröffentlichungen in der Washington Post die Watergate-Affäre lostrat, die schließlich zum Sturz von Präsident Nixon führte – erklärt hingegen: „Ich stehe zu meiner Berichterstattung.“
Laut dieser Berichterstattung hat der Präsident der Vereinigten Staaten im April 2017 seinen Verteidigungsminister angewiesen, den Präsidenten Syriens hinzurichten.
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Erstveröffentlichung in „Die Freiheitsliebe“ vor wenigen Tagen. Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung des Herausgebers und des Autors.
Über den Autor: Als studierter Biochemiker hat Jakob Reimann ich ein Jahr in Nablus, Palästina gelebt und dort an der Uni die Auswirkungen israelischer Industrieanlagen auf die Umwelt und die Gesundheit der Menschen in der Westbank erforscht. Nach einiger Zeit in Tel Aviv, Haifa, Prag und Sunny Beach (Bulgarien) lebt er jetzt wieder in Israel und kennt daher „beide Seiten“ des Konflikts und die jeweiligen Mentalitäten recht gut. Soweit er zurückblicken kann ist er ein politisch denkender Mensch und verabscheut Ungerechtigkeiten jeglicher Art. Aus bedingungslos pazifistischer Sicht schreibt er gegen den Krieg an und versuche so, meinen kseinen Beitrag zu leisten. Seine Themenschwerpunkte sind Terrorismus, das US Empire, Krieg (Frieden?) und speziell der Nahe Osten.
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Wenn die Bundeswehr sich an den Vergeltungsangriffen in Syrien beteiligt verstößt sie gegen geltendes Recht.
Die Bombardierungen in Syrien in Folge des angeblichen Giftgasangriffes im April 2018 waren völkerrechtswidrig.
Eine Studie des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages hat bereits im April 2018 die Bombardierungen der USA, Großbritanniens und Frankreichs in Syrien wegen eines angeblichen Angriffes mit Giftgas, als völkerrechtswidrig eingestuft.
Ihre Begründung lautete, dass militärische Vergeltungsschläge immer gegen das Völkerrecht verstoßen, auch dann, wenn mit Giftgasangriffen zuvor gegen das Völkerecht verstoßen worden wäre.
Die Bundesrepublik Deutschland hatte sich an den Bombardierungen der USA, Großbritanniens und Frankreichs im April auch nicht beteiligt.
Jetzt droht wieder eine Beteiligung der Bundeswehr an einem völkerrechts- und grundgesetzwidrigen Kampfeinsatz
Jetzt wird erneut im Verteidigungsministerium geprüft, ob sich die Bundeswehr an der „Vergeltungsaktion“ nach einem angeblich erneuten Giftgasangriff zusammen mit den USA, Großbritannien und Frankreich in Syrien beteiligen soll. Die Rechtslage hat sich aber nicht geändert, auch in diesem Zusammenhang haben die Wissenschaftler des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages darauf hingewiesen, dass so eine „Vergeltungsaktion“ auch grundgesetzwidrig ist.
Nach Einschätzung der Wissenschaftler des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages dürfte deshalb das Verteidigungsministerium oder die Bundesregierung dem Parlament einen solchen Einsatz gar nicht erst zur Abstimmung vorlegen.
Denn auch das Mandat für so einen Bundeswehreinsatz würde sich damit erübrigen, da der Bundestag „nur Bundeswehreinsätzen im Ausland zustimmen darf, „die auf einer tragfähigen verfassungs- und völkerrechtlichen Grundlage beruhen“.
Die Beteiligung der Bundeswehr an diesen „Vergeltungsschlägen“ ist mit dem Grundgesetz unvereinbar, weil ein völkerrechtswidriger Einsatz der Bundeswehr niemals mit dem Grundgesetz vereinbar sein kann, meinen die Wissenschaftler.
Bereits die logistisch-militärische Unterstützung dieses Kampfeinsatzes wäre gesetzeswidrig
Auch eine militärische Unterstützung der „Vergeltungsschläge“ durch militärische Aufklärung mit den bereits in Syrien eingesetzten Tornados oder der Eurofighter der Bundeswehr wäre grundgesetz- und völkerrechtswidrig. Dabei spiele es keine Rolle, ob die Tornados oder Eurofighter der Bundeswehr sich bewaffnet an den Bombardierungen beteiligen oder andere militärische Unterstützung leisten. „Auch die bloße militärisch-logistische Unterstützung eines solchen Militäreinsatzes wäre nach dem Recht der Staatenverantwortlichkeit als Unterstützung eines völkerrechtswidrigen Handelns selbst völkerrechtswidrig“, heißt es in der Stellungnahme der Wissenschaftler des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages.
Diese Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, dass es nicht nur völkerrechtswidrig sondern auch grundgesetzwidrig ist, einen „Vergeltungsschlag“ zu unterstützen, ist ein neuer Aspekt.
Bundesdeutsche Politikerinnen und Politiker widersetzen sich damit dem Völkerrecht und dem Grundgesetz.
Dennoch haben sich mehrere Politiker*innen der Parteien Bündnis 90/Die Grünen, der FDP und der Unionsparteien für eine Beteiligung an der „Vergeltungsaktion“ ausgesprochen. Deutschland müsse „die Bitten der Freunde“ um militärische Unterstützung ernsthaft prüfen, „insbesondere, wenn unsere Fähigkeiten angefragt werden“, meint der außenpolitische Sprecher der Unionsfraktion.
Es handelt sich wohl um falsche Freunde, wenn sie zu rechtswidrigem Handeln verleiten wollen.
Die Argumentation, es handle sich um eine „humanitäre Intervention“ zum Schutz der Zivilbevölkerung vor möglichen Angriffen mit Giftgas, weisen die Wissenschaftler des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags mit der Argumentation zurück, dass es bei den Bombardierungen in erster Linie darum gehen soll, das Verbot des Einsatzes von Chemiewaffen durchzusetzen und nicht um den Schutz der Bevölkerung. Die Durchsetzung von internationalem Recht mit den Mitteln der Kriegsführung sei nach dem Völkerrecht aber nicht vorgesehen.
Wie könnte auch die Bevölkerung durch noch mehr Bombeneinsatz in Syrien geschützt werden?
Wenn sich Soldatinnen und Soldaten auf rechtmäßige Entscheidungen der Parlamentarier nicht mehr verlassen können, müssen sie eigenverantwortlich handeln.
Deswegen rufen wir die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr dazu auf:
Wenn Ihr den Befehl bekommt, Euch an den „Vergeltungsschlägen“ der USA, Großbritanniens und Frankreichs in Syrien zu beteiligen, dann sagt „Nein“.
Wenn Ihr den Befehl bekommt, durch Eure militärische logistische Tätigkeit diesen Einsatz zu unterstützen, dann sagt „Nein“.
Denn als Staatsbürger*innen in Uniform ist es Eure Pflicht, Euch grundgesetz-und völkerrechtswidrigen Einsätzen zu verweigern, sonst seid Ihr im juristischen Sinne Straftäter*innen (§11 Soldatengesetz).
Eine Verweigerung solcher rechtswidriger Befehle kann Euch nicht zum Nachteil ausgelegt werden, da es nach §11 Soldatengesetz Eure Pflicht ist, sie zu verweigern. Siglinde Cüppers