Rolf Geffken
Arbeitsrecht praktisch»Zielvereinbarungen« Heute möchte ich mich über das Unwesen von Zielvereinbarungen und das Unterlaufen arbeitsrechtlicher Standards durch die Vereinbarung „gemeinsamer Ziele“ von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Mitarbeitergesprächen, äußern. |
Die Anwaltskanzlei RAT & TAT wurde von mir 1977 gegründet. Seit 1992 befindet sie sich in Hamburg-Harburg mit einer Niederlassung im niedersächsischen Cadenberge (Landkreis Cuxhaven). Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit ist das Arbeitsrecht in allen seinen Ausprägungen, sowie das
- Kündigungsschutzrecht
- Betriebsverfassungsrecht
- Sozialrecht
- Seearbeitsrecht
- Schifffahrtsrecht
- Wirtschaftsrecht
- Familienrecht
- Allgemeine Zivilrecht.
Ferner das Ausländerrecht der Bundesrepublik Deutschland, einschließlich des Niederlassungsrechts und des Asylrechts.
Ich bin Fachanwalt für Arbeitsrecht aber auch Autor auf diversen Gebieten, nicht nur des Arbeitsrechts. Zugleich bin ich Referent auf arbeitsrechtlichen Fortbildungsveranstaltungen unterschiedlicher Bildungsträger und Lehrbeauftragter an der Universität Oldenburg.
Kontakt: ratundtat@drgeffken.de – Website: www.drgeffken.de – Telefon: 040 7906125 oder 0172 7418179 – Meine Buchveröffentlichungen
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